Von der Gebäuderampe zur sprechenden Webseite (Barrierefreies Web – Basics 1)


Barrierefreiheit reicht vom rollstuhlgerechten Zugang eines Gebäudes bis hin zur Möglichkeit, sich eine Webseite vorlesen oder in Blindenschrift (Braille) ausgeben zu lassen. In Deutschland fordert das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) die barrierefreie Gestaltung von öffentlichen Gebäuden, Verkehrsmitteln sowie Informations- und Kommunikationsmitteln, zu denen auch Webangebote gehören.
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