Die diebische ELSTER…

16. Februar 2013

Der ein oder andere wird sich das Wortspiel oder die Assoziation zur gleichnamigen Filmkomödie aus dem Jahr 1987, bei dem Gedanken an die Anwendung zur elektronischen Steuererklärung kaum verkneifen können. Ob nun unbeabsichtigt oder selbstironisch mit einem Augenzwinkern, ist im Oktober 1997 die erste Version der Clientsoftware unter dem Namen ELSTER ausgeliefert worden. Zahlreiche technische sowie inhaltliche Veränderungen sind über die Jahre vorgenommen worden.

Seit dem Jahr 2005 sind nahezu alle in Deutschland steuerpflichtigen Arbeitgeber und Unternehmer gesetzlich verpflichtet, ihre Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie die Lohnbescheinigungen ihrer Arbeitnehmer elektronisch über das ELSTER-System abzuwickeln. Aber auch die Zahl der privaten Nutzer der ELSTER-Produkte nimmt zu. Viele versprechen sich davon mehr Durchblick und Erleichterung bei der alljährlichen „Steuer-Dschungel-Exploration“.

In unserer aktuellen Umfrage geht es uns um Ihre Meinung bezüglich der Erstellung einer Steuererklärung mit dem offiziellen Programm der Finanzverwaltung von Bund und Ländern, „ELSTER-Formular“.

Abbildung 1: ELSTER-Online
Abbildung 1: ELSTER-Online (http://www.elster-online.de)

Inwieweit ist Elster Formular hilfreich? Diesen und weiteren Fragen wollen wir mit Ihrer Hilfe auf den Grund gehen.

Und zum Schluss aus dem Brief eines afrikanischen Mitbürgers an sein Finanzamt:
„Ich muss Ihnen zu meinem Bedauern das beiliegende Formular zurückgeben, da ich nicht weiß, weshalb ich es ausfüllen soll. Ich habe an diesem, Ihrem Einkommensteuerdienst, keinerlei Interesse. Bitte streichen Sie meinen Namen aus Ihrer Kundenliste, denn dieses System verwirrt mich und ich weiß nicht, wer Ihnen meinen Namen als Interessenten genannt hat.“

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