Sind barrierefrei gestaltete Homepages automatisch auch usable – und umgekehrt?

22. April 2009

Sehr geehrtes Fit-für-Usability-Team!
Würden Sie sagen, dass barrierefrei gestaltete Homepages automatisch auch über eine höhere Usability verfügen oder schränkt diese Barrierefreiheit – die sich ja bei öffentlichen Seiten an Vorgaben wie etwa den WCAG-Richtlinien ausrichtet – die Möglichkeiten bezüglich Usability ein?
Grundsätzlich geht es mir darum, wie der Zusammenhang von Usability und Barrierefreiheit aussieht – also ob hier Konflikte auftreten können (und wenn ja in welcher Form) oder ob diese beiden Themen in „Synergie“ zueinander stehen (also dass bspw. eine barriefreie Seite auch immer eine hohe Usability hat und umgekehrt)?

Danke für ihre Antwort und viele Grüße,
P.B.

Antwort

Sehr geehrter Herr B.,
um Ihre Frage(n) beantworten zu können, macht es Sinn zunächst die Begriffe Accessibility und Usability zu differenzieren.

Die Unterscheidung zwischen den Begriffen ist eigentlich relativ einfach:

Accessibility (Barrierefreiheit) hat zum Ziel, Informationen oder Technologie für jeden Benutzer zugänglich zu machen, unabhängig von technischen Voraussetzungen und Einschränkungen. Durch Accessibility sollte also jeder Mensch in die Lage versetzt werden, eine Webseite im Internet besuchen zu können.

Usability (Gebrauchstauglichkeit) hat das Ziel einer idealen Strukturierung von Informationen und Abläufen – für bestimmte Benutzergruppen -, um eine effiziente Benutzung dieser Informationen mit (der die Information vermittelnden) Technologie
zu ermöglichen. Durch Usability sollte der Besucher einer Webseite also einfach und direkt dorthin finden können, wo er hin möchte, und dabei immer Klarheit darüber haben was gerade vor sich geht – vorausgesetzt er zählt zum relevanten Benutzerkreis.

Alleine daraus ergibt sich im Grunde zweierlei:
1. Accessibility ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass eine Webseite für eine maximale Benutzerzahl überhaupt usable sein kann. (Deshalb ist die Accessibility seit einiger Zeit auch Teil der Usability-Norm DIN ISO 9241 und dort im Teil 171 geregelt.)
2. Accessibility und Usability bedingen sich nicht automatisch gegenseitig.

Aus Usability-Sicht gute Lösungen können im Internet zum Beispiel mittels Javascript realisierte Dropdown-Menüs sein. Diese sind hinsichtlich Accessibility aber leider eine Katastrophe, wenn sie nicht korrekt designed sind. Weiterhin stellen z.B. bestimmte Farbkombinationen, die eigentlich der Benutzerführung dienen sollen, gerade für farbenblinde Menschen eine erhebliche Barriere dar. Aus diesem Grund sollte auf eine Kodierung von Links allein durch Farbe vermieden werden.

Hinsichtlich der Accessibility läßt sich zuächst sagen, dass die reine Zugänglichmachung einer Webseite noch lange nicht bedeutet, dass der Besucher die angebotenen Informationen auch tatsächlich versteht oder in der Interaktion mit dem System einfach und intuitiv an sein Ziel kommt.

Zum Teil kommt es sogar vor, dass Internetseiten, die für sehbehinderte oder blinde Menschen – aus Gründen der Barierefreiheit – Alternativ-Texte für Bilder bereitstellen damit sie durch einen Screenreader gelesen werden können, zwar – bzgl. der Bilder –
barrierfrei sind; wenn die Bilder aber keine Aussage haben, nützen diese Alternativ-Texte einem sehbehinderten Menschen trotzdem nichts. Statt dessen behindern sie ihn sogar.

Weiterhin können natürlich auch auf der Website angebotene Optionen, die der Barrierefreiheit dienen sollen, die Usability für nicht Uneingeweihte beeinträchtigen, wenn diese – versehentlich – Funktionen wie „Textzoom“ oder „Styleswitcher“ aktivieren, und sich dann in einer für sehbehinderte Menschen optimierten Alternativ-Version der Webseite befinden, aus der sie
nicht wieder hinausfinden.

Peter Hunkirchen

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