Werbung kennzeichnen

4. August 2006

Wenn Sie Werbung außerhalb des üblichen Bannerbereichs oben platzieren, müssen Sie sie als Werbung kennzeichnen, damit Besucher sie nicht mit Inhalten Ihrer Site verwechseln.

Erläuterung

Sicher haben Sie sich schon mal beim Besuch einer Online-Zeitung gefragt, ob die vielen Animationen, Bilder oder sogar Links im Artikel-Bereich der jeweiligen Zeitungsseite zum aktuellen Artikel gehören oder nur wieder einen Versuch darstellen den Leser durch blinkende Bildchen auf die Seiten der werbenden Firmen zu locken.
Das Landgericht Berlin entschied mit Urteil vom 26. Juli 2005 über Schleichwerbung im Internet (Az. 16 O 132/05). Demnach muss auch auf Internetseiten die Werbung deutlich erkennbar von redaktionellen Inhalten getrennt sein. Ansonsten würde es sich um irreführende Vermischung von Artikelinhalten und Werbung handeln, die wettbewerbswidrig ist.
Daher sollte Werbung außerhalb des üblichen oberen Bannerbereichs z.B. durch Begriffe wie „Anzeige“ oder „Werbung“ deutlich vom Inhalt der Webseite getrennt werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Beispiel

Beispiel 01

Hier ist die Werbung bei dieser Online-Zeitung als solche zwar eindeutig gekennzeichnet. Allerdings fällt diese Kennzeichnung aufgrund der kleinen Schrift und der Pastellfarbe kaum auf und kann somit vom Leser schlecht wahrgenommen werden.

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